Zattoo: „Nur fünf Filme von Einstweiliger Verfügung betroffen“

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Zürich – Von der Einstweiligen Verfügung, die die Hollywood-Studios Warner Bros. und Universal beim Landgericht Hamburg gegen den Internetdienstleisters Zattoo erwirkt haben, sind Zattoo zufolge nur fünf Filme betroffen.

Wie Zattoo in einer Pressemitteilung berichtet, schalte der Internetdienstleister „keine Unterbrecherwerbung. Werbung ist von Zattoo nur außerhalb der weiterverbreiteten Programme zu sehen, insbesondere bei Kanalwechsel durch den Zuschauer“, so der Anbieter. Auch habe Werbefinanzierung von Zattoo bei der Einstweiligen Verfügung keine Rolle gespielt.

„Von der Einstweiligen Verfügung betroffen sind nur fünf Filme, aber keine weiteren Programmbestandteile“, macht Zattoo deutlich. Insgesamt sind dem Anbieter zufolge in Deutschland bei Zattoo monatlich über 30 000 Programmstunden verfügbar.
 
Laut Zattoo bezweifeln Warner und Universal, „dass die Regelungen zur Kabelweitersendung nach dem Urheberrecht auch für neue Technologien wie das von Zattoo betriebene IPTV einschlägig sind“. Daher müssten Urheberrechte nicht mit den jeweiligen nationalen Verwertungsgesellschaften geklärt werden, sondern direkt mit den Studios.
 
Zattoo vertritt eigenen Angaben zufolge „mit der Mehrheit der TV-Sender, Verwertungsgesellschaften und deutschen sowie europäischen Rechtsexperten die Position, dass der Begriff Kabelweitersendung technologieneutral ausgelegt werden muss, also auch den Dienst Zattoo erfasst“.
 
Zattoo habe gemäß dem Urheberrecht mit allen Fernsehanbietern vor Ausstrahlung der Programme Verträge geschlossen und sich mit den Verwertungsgesellschaften wie z.B. der GEMA abgestimmt. Für die Weitersenderechte habe Zattoo stets Entgelte gezahlt.
 
Gegenwärtig führe Zattoo Gespräche mit den Verwertungsgesellschaften zur baldigen Klärung der Situation; dies sei auch im Sinne der Fernsehanbieter, welche Zattoo die Kabelweitersendung gestattet haben. Falls erforderlich, will Zattoo Rechtsmittel gegen das Urteil des LG Hamburg einlegen.
 
Der Schweizer IPTV-Provider Zattoo darf keine Streifen der Filmkonzerne Universal und Warner Bros mehr ausstrahlen (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). Grund ist ein Streit über Werbeeinblendungen in den Filmen.
 
Die beiden Unternehmen haben einem Bericht der „Frankfurter Rundschau“ zufolge, eine einstweilige Verfügung erwirkt, da der Anbieter die Filme mit eigener Werbung unterbreche. [ar]

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2 Kommentare im Forum

  1. AW: Zattoo: "Nur fünf Filme von Einstweiliger Verfügung betroffen" Zitat :"da der Anbieter die Filme mit eigener Werbung unterbreche". Richter und Poltiker, die nichts vom Internet und den Geschäftsmodellen verstehen. Da steht uns ja in Zukunft noch einiges bevor ..
  2. AW: Zattoo: "Nur fünf Filme von Einstweiliger Verfügung betroffen" Wer ist so bescheuert und schaut sowieso Filme über Zattoo, die man sowieso nur in Deutschland sehen kann, da deutsche Zattoo nur in Deutschland geht ??? Außerdem ist die Qualität von Zattoo auf Youtube-Niveau. Die Meister des guten Encodens sind sowieso Wilmaa und nicht Zattoo, das sind aus wie echtes TV, Zattoo ist einfach schlecht und will dazu noch Geld mit ihren High Quality ( hört , hört ! ) Channeln machen, die immer noch viel schlechter wie DVB-T oder analoges Kabel aussehen.
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