Geräteindustrie begrüßt digitale Dividende – jedoch Prüfung gefordert

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Bild: © lassedesignen - Fotolia.com
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Berlin – Die Elektroindustrie, Kabelnetzbetreiber und die Unterhaltungselektronik begrüßen die Entschließung des Bundesrats zur Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung der Bundesregierung.

Mit der Zustimmung der Länderkammer zur Verordnung ist der Weg eröffnet, den bisher für den Rundfunk reservierten Frequenzbereich zwischen 790 und 862 MHz für mobile Datendienste freizugeben.

Zuvor allerdings soll nach dem Willen der Länderkammer durch die Bundesnetzagentur untersucht werden, ob dadurch der Fernsehempfang über Kabel und Terrestrik sowie Funkmikrofone gestört werden und wie diese Störungen beseitigt werden können. Die Verbände appellierten in einer Mitteilung an die Bundesregierung, der Entschließung des Bundesrates zu folgen und die technische Prüfung vor der Frequenzfreigabe durchführen zu lassen.

Denn noch sind zahlreiche technische Probleme, die sich durch die Umwidmung der Frequenzen ergeben, nicht gelöst: Untersuchungen der Anga und des Instituts für Rundfunktechnik (IRT), München, hatten bereits Anfang des Jahres ergeben, dass schon geringe Sendeleistungen rückkanalfähiger mobiler Datengeräte den Kabelempfang stark beeinträchtigten. Unter bestimmten Bedingungen ist sogar überhaupt kein Fernsehempfang mehr möglich.
 
Ebenso betroffen ist davon der digitale terrestrische Fernsehempfang (DVB-T). Eine vom Heinrich-Hertz-Institut im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums durchgeführte Studie weist darüber hinaus auf Störungen hin, die auch benachbarte Frequenzbereiche betreffen. Auf die Unterhaltungselektronik-Industrie kommt für die Entwicklung von alternativen Technologien für die Gewährleistung eines störungsfreien Empfangs bei Neugeräten ein erheblicher Aufwand zu. Die bereits im Markt befindlichen Geräte sind nach heutigem Stand nicht nachrüstbar, sodass Millionen von Fernsehzuschauern in Deutschland betroffen sein werden.
 
Darüber hinaus wird der Betrieb der zahlreichen drahtlosen Produktionsmittel (Mikrofone und drahtlose Monitorsysteme) nachhaltig gestört. Die Funktionsfähigkeit der aktuellen Geräte ist nicht gesichert.
 
Mit der Bundesratsentschließung ist die Bundesregierung in die Pflicht genommen, diese Risiken zu berücksichtigen. Die Bundesnetzagentur ist nun gefordert, vor der Vergabe der Frequenzen ein Einführungsszenario zu entwickeln, das eine mit der Rundfunkübertragung über Kabel und DVB-T verträgliche Einführung mobiler Datendienste gewährleistet. [fp]

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