Gericht: Keine Rundfunkgebühren für internetfähige PCs

21
29
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

Schleswig – Vor dem Verwaltungsgericht Schleswig hat ein Software-Unternehmen erfolgreich gegen die Zahlung der Gebühr auf seine internetfähigen PCs geklagt. Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) will gegen das Urteil vorgehen.

Das Verwaltungsgericht Schleswig entschied, dass ein PC nur dann ein sogenanntes neuartiges Rundfunkempfangsgerät und damit gebührenpflichtig sein kann, wenn er Rundfunksendungen überhaupt wiedergeben kann. Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“.
 
Wenn der PC aber keine Einbauteile hat, um Sprache und Musik wiederzugeben, sei er auch kein Radio, erklärten die Richter am Montag. Es reiche nicht aus, dass ein PC durch Einbau weiterer Teile zum Empfang von Rundfunksendungen aufgerüstet werden könne, betonte das Gericht.

Bei gewerblich genutzten Internet-PCs könne außerdem nicht wie bei herkömmlichen Radios darauf geschlossen werden, dass sie zum Radio-Empfang dienen sollten, wird das Verwaltungsgericht Schleswig zitiert. Radiohören sei wegen der vielfältigen PC-Einsatzmöglichkeiten nicht typischerweise der Fall.
 
Der NDR, den das Urteil betrifft, teilte der Zeitung zufolge mit, er werde das Urteil anfechten. Das Verwaltungsgericht hätte die Berufung beim schleswig-holsteinischen Oberverwaltungsgericht zugelassen.
 
Im Mai hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden, für einen privat genutzten Computer mit Internetzugang müsse Rundfunkgebühr bezahlt werden.
 
Zwei Studenten hatten geklagt und erklärt, sie würden das Angebot nicht nutzen. Das Gericht entschied, wer über einen PC mit Internetanschluss verfüge, sei Rundfunkteilnehmer, weil er das Gerät zum Empfang bereithalte.
 
Allein der Besitz eines internetfähigen Computers verpflichtet nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Münster hingegen noch nicht zur Zahlung von Rundfunkgebühren (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). [ar]

Bildquelle:

  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

21 Kommentare im Forum

  1. AW: Gericht: Keine Rundfunkgebühren für internetfähige PCs Moin, Moin diese selbstdarstellende Rundfunkstation hat ja genügend Gelder aus den Zwangsgebühren zur Verfügung, um Klagen zu können. Bei durchschnittlichen Monatsgehältern von ca. 9.500 EUR.
  2. AW: Gericht: Keine Rundfunkgebühren für internetfähige PCs Das Hinterlistige ist ja, dass die ARD freiwillig und ungefragt Sendungen bzw. Sender ins Web einstreamt und daraus dann Ansprüche ableitet. Das kann es ja nicht sein. Es geht ja nicht um TV/Radio-Karten, sondern um jeden internetfähigen PC.
  3. AW: Gericht: Keine Rundfunkgebühren für internetfähige PCs Solange kein vollständiges Programm zu Empfangen ist,solange sollte man auch nichts dafür bezahlen. Auch was die ÖR solangsam machen ist nur noch eine reine Abzocke!!!!!
Alle Kommentare 21 im Forum anzeigen

Kommentieren Sie den Artikel im Forum