Ehemaliger Fernsehspielchef verliert Klage gegen ARD

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Saarbrücken – Das Saarbrücker Landgericht hat die Klage des ehemaligen Fernsehspielchef des Saarländischen Rundfunks (SR), gegen die Landesrundfunkanstalten der ARD wegen Persönlichkeitsverletzungen zurückgewiesen.

Die von Martin Buchhorn geforderte Geldentschädigungin Höhe von 21 000 Euro sei dem Gericht zufolge nicht zu begründen, berichtet der Evangelische Pressedienst.
 
Der 65 Jahre alte frühere Redakteur des Saarländischen Rundfunks hatte geklagt, weil er innerhalb der ARD so behandelt werde, als treffe die Behauptung zu, er sei „wegen branchenweit bekannter Unzuverlässigkeit“ vorzeitig von seinem Vertrag entbunden worden.
 
Buchhorn, der sich öffentlich dazu bekannt hatte, mit Billigung und Wissen des Saarländischen Rundfunks Schleichwerbung betrieben zu haben (DF berichtete), gab an, dass die damaligen Äußerungen immer noch Konsequenzen für ihn hätten. Vor Gericht erklärte er, er sei innerhalb der ARD „in Ungnade gefallen“.
 
Das Gericht habe beschlossen, dass die ARD die damals erhobenen Behauptungen weder erneut verbreitet noch aufrechterhalten habe.Buchhorn hatte der ARD-Spitze erneut eine „pharisäerhafte Haltung“ im Umgang mit Schleichwerbung vorgeworfen, meldet der Dienst. Offiziell sei bezahltes Product-Placement verurteilt, aber intern toleriert oder sogar verlangt worden.
 [mth]

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