ARD gewährt Produzenten Erlösbeteiligungen für Pay-TV

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Berlin – ARD und die Allianz Deutscher Produzenten Film & Fernsehen haben sich auf die „Eckpunkte der Zusammenarbeit bei Auftragsproduktionen im Fernsehen“ verständigt. Darin gewährt die ARD den Produzenten unter anderem Erlösbeteiligungen für Pay-TV.

Im Vordergrund der Übereinkunft stand, „die Angebotsvielfalt der Pro­gramme und das Interesse der Zuschauer an spannenden und informa­tiven Geschichten und Unterhaltungsformaten zu sichern“, berichtet die Allianz Deutscher Produzenten Film & Fernsehen. Eine sichere fin­anzielle Grundlage einschließlich einer flexiblen Rechteverein­barung biete „die beste Gewähr, dass auch zukünftig Produzenten und Sender attraktive Programmangebote für die Zuschauer herstellen werden“.
 
Kern der künftigen Zusammenarbeit ist demnach die Übereinstimmung, verstärkt auch teilfinanzierte Produktionen herzustellen, bei denen die Produzenten Rechte bei entsprechender finanzieller Beteiligung zurückbehalten können.
 
Die ARD gewähre den Produzenten auch Erlösbeteiligungen für die Aus­landsverwertung, bei Pay-TV, Kino und DVD-Erlösen und auch bei kom­mer­ziellen On-Demand-Angeboten. Neuland hätten die Beteiligten in der Frage der Ver­wer­tung nicht genutzter Rechte gehen wollen. Hier solle den Pro­du­zenten die Mög­lich­keit eingeräumt werden, nicht genutzte Rechte – ins­besondere auch außer­halb des Senderechts – selbständig zu verwerten und an den dadurch erzielten Erlösen die Sender zu beteiligen. Ein nicht exklusives Senderecht für die ARD-Landesrundfunkanstalten bleibe in jedem Fall erhalten.
 
Eine Verständigung wurde der Produzentenallianz zufolge auch über die Kalkulationsfähigkeit wichtiger Berufsbilder erzielt, wie z.B. Continuity, Casting, Materialassistenz oder Szenenbild/Kostümbildassistenz. Hier sei jedoch ebenso wie bei der Anerkennung der Bürgschaftskosten im Rahmen der Kalkulation der jeweilige Einzelfall zu betrachten.
 
Schließlich hätten sich beide Seiten zu einer diffenzierten Regelung für Unterhal­tungs­for­mate verständigt. Die Eckpunkte der Zusammenarbeit haben bis zum 31. Dezember 2013 Geltung. Eine Clearingstelle von ARD und Produzentenallianz bewerte die Praxis. [ar]

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