Keine „Rückholkonditionen“ mehr bei Premiere?

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Wer sein Premiere-Abo kündigt, bekommt seit Anfang April nicht mehr automatisch Angebote zur Aboverlängerung.

Als Premiere Mitte März die neuen Preise für das Programm ab April veröffentlichte, war die Anhebung um drei Euro monatlich für viele DF-Leser zu viel und sie machten von ihrem Sonderkündigungsrecht gebrauch. Erstaunt waren sie, als Premiere wenige Tage vor Inkrafttreten der Kündigung mit speziellen Rückholpreisen um die fast verlorenen Kunden warb. Viele Leser teilten DIGITAL FERNSEHEN (DF) ihre neuen Konditionen mit und informierten andere Leser im DF-Forum.
 
Wahrscheinlich haben jedoch „zu viele“ Premiere-Kunden auf dieses Spar-Modell gesetzt und auf Preisnachlässe gehofft. Denn seit Anfang April gibt es die speziellen Geheimangebote nicht mehr. Vielmehr erhält die Redaktion von DIGITAL FERNSEHEN nun vermehrt Leserbriefe, wonach kurz nach Absenden der Sonderkündigung der Bildschirm kommentarlos schwarz und das Abo so beendet wird.
 
Premiere-Sprecher Stefan Vollmer erklärte auf DF-Nachfrage, dass es keine Rückholkonditionen bei Premiere gibt: „Wir empfehlen jedem Abonnenten, der Fragen zu seinem Vertrag hat, sich direkt an unser Call Center zu wenden. In einzelnen Fällen unterbreitet Premiere Abonnenten aus Kulanzgründen je nach Kundenhistorie besondere Angebote. Beispielhafte Gründe hierfür sind nachweislich technische Probleme beim Premiere Empfang, Schwierigkeiten beim Austausch defekter Receiver, Probleme bei der Freischaltung von Programm-Pakete etc.“
 
DF empfiehlt: Wer auf ein preiswerteres Abo gehofft und nur deswegen sein Premiere-Abo gekündigt hat, sollte sich durch einen Anruf bei der Premiere-Hotline über den weiteren Abo-Verlauf erkundigen. Vielleicht gibt es ja doch noch ein akzeptables Angebot bei Fortführung. Premiere-Sprecher Vollmer: „Generell gibt es immer wieder besondere Angebote für alle Premiere Abonnenten, auf die wir im Premiere Magazin, auf den Premiere Seiten in TV Digital oder im Internet unter www.premiere.de im Abonnentenbereich (‚Mein Premiere‘) hinweisen.“[fp]

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  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

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