Bundeskartellamt veröffentlicht Regeln für Glasfaserausbau

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Bonn – Das Bundeskartellamt hat ein Positionspapier zum Ausbau des Glasfasernetzes in Deutschland veröffentlicht.

Das Dokumentsoll „kooperationswilligen Unternehmen eine Orientierung bei der kartellrechtlichen Beurteilung ihrer Kooperationspläne“ bieten. Ein solches Papier hatte die Bundesregierung im Rahmen ihrer Breitbandoffensive von der Behörde gefordert. In dem Papier ist geregelt, wie Unternehmen zusammenarbeiten, ohne kartellrechtliche Bestimmungen zu verletzen.
 
Kooperationen, die ausschließlich zur erstmaligen Erschließung von sogenannten „Weißen Flecken“ mit Breitbandangeboten dienen, unterliegen demzufolge keinen kartellrechtlichen Bedenken.
 
Die Kartellbehörde prüft, ob unzulässige Preisabsprachen getroffen werden und in wie fern Kooperationen effizienten Infrastrukturwettbewerb beschränken. Soweit keine unzulässigen Preisabsprachen vorliegen, können Kooperationen zum Breitbandausbau unter bestimmten Voraussetzungen vom Kartellverbot freigestellt sein. [mw]

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