Mainzer können zwischen Primacom und KDG wählen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Mainz – Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät allen Kabelkunden in der Domstadt, die einmalige Situation zu nutzen, zwischen zwei verschiedenen Anbietern auswählen zu können.

Viele Mainzer Haushalte erhalten laut Verbraucherzentrale derzeit Postwurfsendungen der Firmen Primacom und Kabel Deutschland mit unterschiedlichen Angeboten zum Kabelfernsehen. „Tatsächlich können Mainzer Kunden derzeit zwischen beiden Firmen ihren Vertragspartner in Sachen Kabelfernsehen frei wählen“, so Michael Gundall, Fernsehexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Kunden sollten die Angebote und Vertragsbedingungen sorgfältig prüfen.“
 
Hintergrund dieser einmaligen Situation ist ein Rechtsstreit zwischen den beiden Kabelnetzbetreibern über die Vermarktung des digitalen Fernsehens. Kabel Deutschland ist Eigentümer des Kabelfernsehnetzes in Mainz, während Primacom in der Vergangenheit für die Vermarktung zuständig war. Kunden mit Einzelnutzervertrag sollten prüfen, ob sich ein Wechsel des Kabelnetzbetreibers lohnt. In vielen Mehrfamilienhäusern gibt es längerfristige Mehrnutzerverträge über die Versorgung mit analogem Kabelfernsehen. Diese werden dann meist vom Eigentümer über die Nebenkosten abgerechnet. Wer zusätzlich in den Genuss von Digitalem Kabelfernsehen kommen möchte, kann sich seit Januar zwischen den beiden Anbietern entscheiden.
 
„Während Primacom eine 24-monatige Vertragslaufzeit anbietet, beträgt die Mindestvertragslaufzeit bei Kabel Deutschland nur zwölf Monate. Allerdings schließt man bei Kabel Deutschland gemeinsam mit dem Digitalvertrag automatisch noch ein Pay-TV Abo namens Kabel Digital Home mit ab. Dieses verursacht -sofern man es nicht rechtzeitig kündigt – nach einem kostenfreien Testzeitraum zusätzliche Kosten“, so Gundall.
 
Auch ohne einen zusätzlichen Digitalvertrag kann man schon bestimmte Programme in digital empfangen, darauf weist die Verbraucherzentrale hin. Denn an jeder Kabeldose liegen neben den Analog-Signalen auch die Digital-Signale in Standard-Auflösung (SDTV) und die Digital-Signale in der hochauflösenden Technik (HDTV). Da die öffentlich-rechtlichen Sender ihre Programme grundsätzlich unverschlüsselt ausstrahlen, können somit sämtliche Dritten Programme und die Spartenkanäle von ARD und ZDF mit jedem handelsüblichen Kabelreceiver empfangen werden. Alles in allem sind das zwischen 25 und 30 unverschlüsselte Programme. Ist man im Besitz eines HD-Kabelreceivers, kann man zusätzlich Das Erste HD, ZDF HD sowie Arte HD sogar in hochauflösender Bildqualität empfangen. [mw]

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