Rundfunkrat verlangt Präzisierungen bei WDR-Telemedienkonzepten

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Köln – Im Rahmen des Drei-Stufen-Test-Verfahrens hat der WDR-Rundfunkrat für die von vorgelegten Telemedienkonzepte zum Online-Angebot „wdr.de“ und dem Teletextangebot „WDR Text“ Änderungen angemahnt.

Bei der Prüfung der von Intendantin Monika Piel vorgelegten Telemedienkonzepte handelt es sich dem Rundfunkrat zufolge zunächst um eine Zwischenprüfung. Für abschließende Entscheidungen müsse die Intendantin noch eine Reihe von Änderungen und Präzisierungen an diesen Telemedienkonzepten vornehmen, so der Rundfunkrat.
 
Unter anderem müsse jeweils die Verweildauer der Internetangebote konkretisiert und um die Abgrenzung zwischen erlaubten und nicht-zulässigen Angeboten im Internet präzisiert werden. Die Angaben müssten sich danach richten, wie sie in der sogenannten Negativliste des Rundfunkstaatsvertrages festgelegt worden seien.
 
Zudem müssten die Kosten für die Online-Rechte überarbeitet und klargestellt werden. Gleichzeitig fordert der Rundfunkrat Piel dazu auf, die Rechte der Produzenten angemessen zu berücksichtigen.
 
Neben diesen noch zu klärenden Punkten fordert der Rundfunkrat darüber hinaus, dass er nach der abschließenden Beschlussfassung zu den Konzepten umfassend über deren Umsetzung, vor allem über die Kostenentwicklung der Online-Medien, unterrichtet werde.
 
Die Anforderungen an die Onlineauftritte und Videotexte der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten werden gemäß dem Rundfunkstaatsvertrag von den Rundfunkräten dieser Anstalten festgelegt. Ziel dieser Untersuchungen ist es, die gebührenfinanzierten Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gegenüber den Angeboten der privaten Sender und der Verleger abzugrenzen. [ar]

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  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

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