Bayern ändert Fördersatzung

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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München – Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien hat die Fördersatzungfür lokale und regionale Fernsehangebote geändert.

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 25. März 2010 eine Änderung der Satzung über die Förderung von lokalen und regionalen Fernsehangeboten (Fördersatzung) beschlossen. Damit die Förderung der lokalen Fernsehspartenanbieter bei sinkenden Fördermitteln nicht einseitig zu Lasten der Hauptanbieter geht, wurde eine Begrenzung des Betrags, der für die Spartenanbieter zur Verfügung steht, neu in die Satzung aufgenommen (Paragraf 9 Abs. 4 Satz 2). In Paragraf 12 der Fördersatzung wurde die Verteilung des Förderbetrags auf die einzelnen Spartenanbieter neu geregelt. [mw]

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