Verbraucherzentrale: Primacom-Pleite trifft Kunden nicht

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Leipzig – Auch im Falle einer Insolvenz soll das Kunden-Geschäft bei Primacom zunächst weiterlaufen, erklärt die Verbraucherzentrale. Kunden des zahlungsunfähigen Anbieters bleiben an ihre Verträge gebunden.

„Letztlich gehen auch wir davon aus, dass die Zusage des Unternehmens, dass das operative Geschäft unbeeinflusst weiterläuft, eintreten wird“, erklärt Friederike Wagner, Referentin für Telekommunikation und Elektronische Medien bei der Verbraucherzentrale Sachsen auf Anfrage von DIGITAL FERNSEHEN. Schließlich sei es im Interesse des Unternehmens, die Verträge mit den Kunden weiter zu erfüllen und so auch die Gegenleistung weiter zu erhalten. Primacom selbst hatte versichert, dass die Kunden nicht von der Zahlungsunfähigkeit betroffen seien (DIGITAL FERNSEHEN berichtete).
 
„Selbstim Falle eines Insolvenzantrages geht, vergleichbar mit Quelle, das Geschäft zunächst weiter“, so Wagner. Das heißt für den Kunden: Auch bei einem laufenden Insolvenzverfahren, müssen bestehende Verträge erfüllt werden und der Kunde muss die anfallenden Gebühren zahlen. „Die Verträge bestehen weiter und verpflichten damit beide Seiten die vereinbarten Leistungen zu erbringen“, erklärt die Verbraucherschützerin. Zahlungsrückstände und dadurch entstehende Verzugskosten würden auch bei einer Insolvenz weiterhin verfolgt.
 
Wer jetzt angesichts der drohenden Misere bei Primacom lieber schnell den Anbieter wechseln würde, muss sich gedulden: „Ob der Kunde kündigen kann und sich einen neuen Anbieter oder eine neues Empfangsmodell suchen kann, hängt maßgeblich von den vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen ab“, sagt Wagner. An die dort geltenden Fristen sind beide Seiten nach wie vor gebunden. Wenn der Verbraucher selbst keinen Vertrag mit einem Kabelanbieter hat, sondern der Kabelanschluss Bestandteil des Mietvertrages ist, kann laut der Verbraucherzentrale eine Kündigung durch den Verbraucher ohnehin nicht erfolgen.
 
Wie es mit den Kunden weitergeht, sollte ein anderer Anbieter Primacom übernehmen, steht noch in den Sternen. Ob und wann sich Verträge ändern, hängt laut Wagner maßgeblich davon ab, wann ein anderes Unternehmen ins Spiel kommt und ob ein neues Unternehmen als Rechtsnachfolger eintritt oder ob Primacom als Unternehmensteil weiter bestehend in eine anderes Unternehmen eingegliedert wird. So sei auch denkbar, dass Mietverträge für Receiver weiterlaufen und die Kunden ihr Primacom-Gerät behalten dürfen, wenn sie zu einem anderen Anbieter gewechselt haben.
 
Laut der Referentin ist auch denkbar, dass noch vor der Beantragung der Insolvenz eine Lösung für die Kunden auftaucht oder spätestens im Rahmen eines Insolvenzverfahrens eine Lösung gefunden wird, die „letztlich alles beim Alten belässt“. [cg]

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1 Kommentare im Forum

  1. AW: Verbraucherzentrale: Primacom-Pleite trifft Kunden nicht Gerade wurde im Radio erklärt, dass Kabel-TV nichts mit der Primacom-Pleite zu tun hat, da diese Geschäfte von einer unabhängigen Tochtergesellschaft durchgeführt werden! Was weiß ich ob bei einer Pleite der Mutterfirma die Töchter außen vor sind?!
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