Drei-Stufen-Test abgeschlossen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Leipzig/München – Der Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks (BR) sowie des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) haben die ihnen vorliegenden Telemedienkonzepte genehmigt.

Im Rahmen der Drei-Stufen-Tests hatten die Rundfunkräte zu prüfen, inwieweit die Angebote den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entsprechen. Zudem wurde beleuchtet, in welchem Umfang diese in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beitragen und welcher finanzielle Aufwand für die Angebote erforderlich ist.
 
So standen das Internetangebot DasErste.de sowie die Telemedienkonzepte für kika.de, kika-Text, MDR-Online, MDR-Text und das ausschließlich im Internet verbreitete Hörfunkprogramm Figarino auf dem Prüfstand.
 
Laut Mitteilung stellte das Kontrollgremium des Bayerischen Rundfunks einstimmig fest, dass das Online-Angebot DasErste.de vom öffentlich-rechtlichen Auftrag gedeckt ist und den Anforderungen des Rundfunkstaatsvertrages entspricht – wenn bestimmte Maßgaben beachtet werden. Demnach muss das Verweildauerkonzept des Angebotes geändert werden.
 
Davon betroffen sind fiktionale Angebote, insbesondere Serien der leichten Unterhaltung, bei denen sich zu lange Verweildauern nach Ansicht des Rundfunkrats negativ auf den noch vergleichsweise jungen Markt der Video-on-Demand-Angebote auswirken. Des Weiteren forderte der Rundfunkrat die Festschreibung klar definierter Rahmenbedingungen für den Auftritt der ARD auf fremden Internetplattformen oder in sozialen Netzwerken.
 
Um die Kostenentwicklung bei den Online-Ausgaben unter Kontrolle zu halten, wurde der Intendant außerdem dazu verpflichtet, das Gremium fortlaufend über wesentliche Änderungen, insbesondere bei einer absehbaren mehr als zehnprozentigen Überschreitung der angemeldeten Kosten des Telemedienangebots zu informieren. Der Rundfunkrat werde dadurch in die Lage versetzt, bei gravierenden Veränderungen einen neuen Drei-Stufen-Test anzustoßen. Laut Gesetz muss das tatsächliche Online-Angebot der ARD spätestens bis zum 1. September 2010 dem neuen genehmigten Telemedienkonzept entsprechen.
 
Das Gremium des Mitteldeutschen Rundfunks stellte wiederum fest, dass die in den Konzepten beschriebenen Angebote für kika.de, kika-Text, MDR-Online, MDR-Text und das Hörfunkprogramm Figarino den Voraussetzungen des Rundfunkstaatsvertrags entsprechen und somit vom Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks umfasst sind.
 
Zuvor hatte MDR-Intendant Udo Reiter die Telemedienkonzepte im Einvernehmen mit dem Gremium in mehreren Punkten abgeändert. So wurde die Verweildauer von Serien ohne feststehendes Ende auf drei Monate nach Ausstrahlung der jeweiligen Folge begrenzt. Außerdem sagt der Intendant zu, bei einer Überschreitung des finanziellen Aufwands um zehn Prozent dem Rundfunkrat eine Erläuterung vorzulegen, damit dieser den finanziellen Aufwand erneut prüfen kann.
 
Darüber hinaus hat der Rundfunkrat seine Entscheidungen mit verschiedenen Erwartungen verbunden: Über Weiterentwicklungen der Angebote ist der Rundfunkrat frühzeitig in Kenntnis zu setzen. Der multimediale Anteil von MDR-Online ist weiter auszubauen; hierüber ist dem Rundfunkrat alle zwei Jahre ein Bericht vorzulegen. Außerdem ist der Rundfunkrat jährlich über die Kosten für den Erwerb von Onlinerechten zu informieren. Zudem sollen die Angebote nach drei Jahren erneut evaluiert werden.
 
Das ausschließlich im Internet verbreitete Hörfunkprogramm Jump Interaktiv, für das der Rundfunkrat im letzten Jahr ebenfalls einen Drei-Stufen-Test eingeleitet hatte, wird zum 01. Juli 2010 eingestellt. [mg]

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