Kartellamt prüft Bündnis von Arena und Premiere (Update)

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Frankfurt – Das Bundeskartellamt ermittelt wegen der Kooperation der beiden Pay-TV-Anbieter Premiereund Arena Sport Rechte GmbH bei der Übertragung der Fußball-Bundesliga.

Die Behörde wolle feststellen, ob es sich dabei um eine verbotene wettbewerbswidrige Vereinbarung handle, so eine Sprecherin des Kartellamtes gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Die Prüfung soll jedoch die erste Übertragung, die einem Arena-Sprecher zufolge entgegen den bisherigen Informationen bereits drei Tage vor dem Bundesliga-Start, also am 08. August, mit der Begegnung FC Bayern München gegen TSV 1860 München startet, nicht beeinflussen.
 
Ein Sprecher von Premiere äußerte inzwischen gegenüber DIGITAL FERNSEHEN, die Prüfung durch das Kartellamt sei ein routinemäßiges Verfahren. Premiere halte den Vertrag mit Arena für „kartellrechtlich unproblematisch“. Arena teilt diese Ansicht. Wie die Sportrechte-Firma gegenüber der Presse angab, rechne auch Arena bei ihrer Zusammenarbeit mit Premiere nicht mit kartellrechtlichen Problemen. Der Vertrag sei eine marktübliche Distributionsvereinbarung.
 
Arena und der Konkurrent Premiere kamen letzte Woche überraschend zu der Vereinbarung, die Bundesliga im Bezahlfernsehen gemeinsam zu vermarkten. Premiere wird somit in den 13 von Kabel Deutschland versorgten Bundesländern das Fußball-Programm von Arena auf seiner eigenen Plattform übertragen. Im Gegenzug sollen die Kabelnetzbetreiber der Arena-Mutterfirma Unity in Hessen und Nordrhein-Westfalen auch Premiere-Pakete im Kabelnetz anbieten.
 
Mitte März hatte Kartellamtspräsident Ulf Böge Zustimmung zu den Pay-TV-Plänen von Arena ausgedrückt. Mit Arena gebe es einen zweiten Pay-TV-Anbieter auf dem deutschen Markt, was wettbewerblich sicher positiv zu bewerten sei. Kartellrechtliche Bedenken gebe es nur, wenn es zu Preisabsprachen oder technischen Kooperationen zwischen den Netzbetreibern käme.(DIGITAL FERNSEHEN berichtete)[sch]

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