DVB-T: Anga erwirkt einstweilige Verfügung gegen Post

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Bild: © JuergenL - Fotolia.com
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Das Landgericht Bonn hat auf Antrag des Verbandes Privater Kabelnetzbetreiber (Anga) eine einstweilige Verfügung erlassen, mit der der Deutschen Post AG ihre Werbepraxis für DVB-T untersagt wird.

Die Post hatte zum Start von DVB-T im Rhein-Main-Gebiet in ihren Filialen Set-Top-Boxen angeboten und Werbeflyer als Wurfsendung verteilt. In dem Beschluss des Landgerichts, den die Anga im eigenen Namen als so genannte Verbandsklage erwirkt hat, werden der Post nun insbesondere folgende Aussagen untersagt:
 
1. „Es soll noch Leute geben, die jeden Monat Kabelgebühr zahlen“ ohne zugleich darauf hinzuweisen, dass mit dem digitalen terrestrischen Fernsehen weniger Kanäle empfangen werden können, als mit einem Kabelanschluss“.
 
2. „Fernsehen war gestern – ab jetzt gibts digitales TV. Ohne Kabelgebühr, dafür mit perfekter Bild- und Tonqualität“.
 
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung droht laut Anga der Post nun ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft gegen den Vorstand der Post AG.
 
Die Post muss nun auf ihre Werbepraxis, insbesondere die Verteilung der Wurfsendung, verzichten. Der Gerichtsbeschluss gebietet damit „den schlimmsten Auswüchsen irreführender Werbung zu Lasten der Kabelbranche Einhalt“, teilte die Anga mit. Er kommt dem Verbanz zufolge auch rechtzeitig zu den anstehenden DVB-T-Starts im Ruhrgebiet und Hamburg/Norddeutschland, um dort ähnliche Aktionen zu verhindern. [lf]

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