LFK in Sorge wegen möglichem Kabelnetzverkauf

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Kabel-TV Bild: © soupstock - Fotolia.com
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Stuttgart – Zentraler Beratungspunkt der Vorstandssitzung der LFK war die Situation im Bereich Breitbandkabel. Mit großer Sorge beobachtet der Vorstand der Landesanstalt für Kommunikation (LFK) die neueste Entwicklung im Kabelbereich.

Nach Presseberichten steht der größte deutsche TV-Kabelnetzbetreiber, die Kabel Deutschland (KDG), kurz davor, u.a. den baden-württembergischen Netzbetreiber Kabel Baden-Württemberg mit insgesamt 2,3 Mio. Haushalten zu übernehmen. „Diese Entwicklung kommt für uns zum jetzigen Zeitpunkt doch überraschend“, so Thomas Hirschle, Präsident der LFK am Rande der Vorstandssitzung. „Bislang wurde uns von Seiten der KabelBW immer wieder erklärt, dass die Investoren, ein Konsortium um den Finanzinvestor Blackstone, zu ihrem Engagement in Baden-Württemberg stehen.“
 
Wenn es tatsächlich zum Verkauf an die KDG komme, so bestehe die Gefahr, dass sich erneut Verzögerungen beim Netzausbau ergeben. Noch Anfang Dezember hatte die Kabel Baden-Württemberg eine rasche Netzmodernisierung angekündigt, bei der bis Mitte 2005 rund 1,5 Mio. Kabelhaushalte aufgerüstet und digitale Programme, schnelles Internet und Kabeltelefonie angeboten werden sollten. In den kommenden fünf Jahren sollten jeweils 30 Mio. Euro in die Netzaufrüstung gesteckt werden. Damit unterschied sich die Unternehmenspolitik des baden-württembergischen Netzbetreibers deutlich positiv von den Planungen der KDG und anderer Netzbetreiber, die einen deutlich langsameren und nur schmaleren Ausbau planen, so die LFK.
 
Der Verkauf darf nach Auffassung des Vorstands nun nicht dazu führen, dass die bereits in Ludwigsburg, Mannheim und Reutlingen vollzogene Netzaufrüstung ins Stocken kommt und wichtige Ballungsräume, wie Stuttgart oder Karlsruhe nicht mehr aufgerüstet werden. Es müsse ein vorrangiges Ziel der Medienpolitik im Land sein, dass die für die Netzmodernisierung nötigen Investitionen wie geplant erfolgen und dabei den Zielvorstellungen des § 18 Abs. 5 LMedienG Rechnung getragen wird. Nach dieser Vorschrift sollen die Verbreitungsstrukturen vom Netzbetreiber so gestaltet werden, dass zusammenhängende Kommunikations-, Kultur- und Wirtschaftsräume versorgt werden und eine wirtschaftlich leistungsfähige Veranstaltung auch von lokalem und regionalem Fernsehen ermöglicht wird.
 
Der geplante Verkauf könnte die begonnene Entwicklung des Kabelnetzes in BadenWürttemberg aber auch aus kartellrechtlichen Gründen behindern. Eine sinnvolle Netzstruktur setzt ein Kooperieren oder Zusammengehen der Netzebene 3 (KabelBW) mit den Betreibern der Hausanschlussnetze, der Netzebene 4, voraus. Wenn nun auf der bundesweiten Netzebene 3 eine kartellrechtlich relevante Situation entsteht, ist dieser Weg dahin erheblich schwieriger geworden. Die LFK will das Thema im Verbund aller Medienanstalten vorantreiben. [fp]

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