Hörfunk: Verhandlung zu Lizenzgebühren für Sportberichterstattung

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Radio UKW Bild: © jakkapan - Fotolia.com
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Berlin – Das in der am kommenden Dienstag erwartete Grundsatzurteil des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs kommt weitreichende Bedeutung zu.

Aktuell verhandelt wird die Revision von Radio Hamburg. Der private Radiosender streitet nach eigenen Angaben vom Freitag seit 2001 stellvertretend für den privaten Rundfunk gegen die Deutsche Fußball-Liga (DFL) und die Hamburger Fußballvereine Hamburger SV und FC St. Pauli.
 
Den Angaben zufolge erhielten bis zur Fußballsaison 1999/2000 Hörfunkreporter unentgeltlich Zutritt zu Pressetribünen, Pressekonferenzen und den „Mixed Zones“, um Spieler und Trainer interviewen zu können. Anfang 2000 forderten die Bundesligaklubs und die DFL erstmals eine Vergütung für Live- und sonstige Berichterstattung aus den Stadien.
 
Die dagegen gerichtete Klage von Radio Hamburg wurden in den Vorinstanzen – durch das Landgericht Hamburg und das Oberlandesgericht Hamburg – abgewiesen. Das Hausrecht des Veranstalters von Fußballspielen werde durch die Rundfunkfreiheit nicht soweit zurückgedrängt, dass er Hörfunk-Berichterstattung aus den Stadien vergütungsfrei dulden müsse, hieß es zur Begründung.
 
Hans-Dieter Hillmoth, Vorsitzender des Fachbereichs Hörfunk im Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation e.V. (VPRT), kommentiert: „Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist richtungsweisend für die gesamte Sportberichterstattung. Der VPRT ist der Auffassung, dass die Erhebung von Lizenzgebühren für Sportberichterstattung von Radiosendern das Grundrecht auf Rundfunkfreiheit stark gefährdet. Den kommerziellen Interessen der Vereine darf auf keinen Fall Vorrang vor der Rundfunkfreiheit eingeräumt werden.“[mg]

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