Jugendschutz: Programmverstöße bei den Privaten

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Erfurt – Die Kommission für Jugendschutz der Landesmedienanstalten (KJM) hat seit ihrer Gründung vor zwei Jahren 49 Verstöße in den Programmen der privaten Rundfunkanbieter festgestellt.

Damit sei mehr als die Hälfte der 91 untersuchten Beschwerden berechtigt gewesen, sagte KJM-Leiter Wolf-Dieter Ring in Erfurt. Allein die Programminhalte des Musiksenders MTV würden derzeit in sechs Gerichtsverfahren überprüft.
 
Noch drastischer fällt die Bilanz laut Ring bei den Multimedia-Anbietern aus. Hier seien bei 79 von 82 untersuchten Fällen tatsächlich Verstöße festgestellt worden. Dies habe vor allem frei zugängliche Pornographie betroffen, in 15 Fällen entdeckte die KJM rechtsextremistische Propaganda im Netz. Für 23 Telemedien wie Videospiele wurde die Aufnahme in die Liste der jugendgefährdenden
Medien beantragt.
 
Laut Ring stellten die privaten Fernsehsender 81 Ausnahmeanträge, um eine frühere Sendezeit als erlaubt zu erreichen. Hier werde vor allem der Bezahl-Sender Premiere vorstellig. In zwei Drittel dieser Fälle sei die KJM den Rundfunkanbietern entgegengekommen. Bei Verstößen gegen den Jugendschutz könne die KJM Bußgelder bis 500 000 Euro verhängen.
 
Nach Einschätzung Rings hat sich das System der freiwilligen Selbstkontrolle bewährt. Die KJM habe inzwischen sowohl für das Fernsehen, wie auch für die Telemedia-Unternehmen ein entsprechendes Kontrollgremium anerkannt. Deutschland habe den strengsten Jugendschutz und müsse bei einer europäischen Harmonisierung sicher freizügigeren Ländern entgegenkommen. [mg]

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