„Tagesschau“-App: NDR scheitert mit Beschwerde

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NDR Gebäude; © NDR/Markus Krüger
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Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde des Norddeutschen Rundfunks (NDR) rund um einen Streit um die „Tagesschau“-App nicht zur Entscheidung angenommen.

Das geht aus einem am Freitag veröffentlichten Beschluss des Karlsruher Gerichts von Ende Februar hervor. Das Gericht begründete den Ausgang damit, dass die Beschwerde Darlegungsanforderungen nicht genüge und damit unzulässig sei. Die Entscheidung sei unanfechtbar.

Hintergrund ist ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen Verlagen und dem ARD-Sender um die App. Das Oberlandesgericht Köln hatte vor Jahren entschieden, dass die Ausgabe des Angebots der „Tagesschau“-App speziell vom Tag des 15. Juni 2011 zu presseähnlich war. Verlage hatten geklagt. Sie waren der Ansicht gewesen, die App habe ein zu umfangreiches Textangebot und verzerre den Markt, weil sie über den Rundfunkbeitrag finanziert werde.

Der NDR teilte der Deutschen Presse-Agentur in einer Reaktion auf den Karlsruher Beschluss mit, dass sich die Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Kölner Gerichts aus dem Jahr 2016 gerichtet habe, in der wesentliche Aspekte der Rundfunkfreiheit unberücksichtigt geblieben seien. „Mit der Verfassungsbeschwerde sollte das Verhältnis von Rundfunk und Presse in der digitalen Welt ganz grundsätzlich geklärt werden.“ Das Karlsruher Gericht treffe mit der Nichtannahme keine Entscheidung in der Sache, sondern erkläre, dass sich die gesetzlichen Grundlagen für das Klageverfahren mit einer Gesetzesänderung 2019 maßgeblich verändert hätten und dass aus diesem Grund die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen worden sei.

Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) wertete den Ausgang auf dpa-Anfrage so: Es stehe somit fest, dass presseähnliche Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Netz unzulässig seien. Es sei auch damit bestätigt, dass die Regeln im Medienstaatsvertrag zum Verbot presseähnlicher Angebote verfassungsgemäß seien.

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  • NDR-Gebaeude: © NDR/Markus Krüger

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