Karlsruhe entscheidet über Kamera-Verbot im Gericht

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Bild: © lassedesignen - Fotolia.com
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Karlsruhe/Münster – Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet heute (gegen 10.00 Uhr) über den Eilantrag des ZDF zur Fernsehberichterstattung bei Prozessen.

Dabei geht es um die Frage, bis zu welchem Zeitpunkt Kameras im Gerichtssaal eingeschaltet bleiben dürfen. Anlass ist der am Montag in Münster beginnende Prozess um Misshandlungen von Bundeswehr-Rekruten. Das Landgericht Münster hat dem ZDF untersagt, den Einzug des Gerichts zu filmen.

„Wir wehren uns gegen die Anordnung, dass die Kameras 15 Minuten vor Prozessbeginn ausgeschaltet werden müssen und erst zehn Minuten nach Prozessende wieder eingeschaltet werden dürfen“, sagte ein ZDF-Sprecher.
 
Bilder von einem „leeren Gerichtssaal“ ohne Richter, Angeklagte, Verteidiger oder Staatsanwälte seien für das Fernsehen wertlos. Das Verfassungsgericht solle deshalb „klarstellen, dass bis zum Einzug des Gerichts gefilmt werden kann“, so der Sprecher. Das öffentliche Interesse an solchen TV-Bildern sei „unstreitig“.
 
Der ZDF-Sprecher verwies darauf, dass zahlreiche andere Gerichte bereits im Sinne des ZDF entschieden hätten. Außerdem dürften Pressefotografen in der Regel bis zum Prozessbeginn Bilder machen. Selbst der Einzug des Bundesverfassungsgerichts bei einer mündlichen Verhandlung oder einer Urteilsverkündung dürfe gefilmt werden. Das Kamera-Verbot des Landgerichts Münster, das die Maßnahme mit seinem Hausrecht begründete, dürfe deshalb keinen Bestand haben. Das ZDF hat neben dem Antrag auf einstweilige Anordnung auch eine Verfassungsbeschwerde erhoben. (ddp-nrw)[lf]

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