Daten-Abfrage: Microsoft darf weiter gegen US-Regierung klagen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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In den USA können Unternehmen aus der Tech-Branche gezwungen werden, Nutzer nicht über Daten-Anfragen durch Behörden zu informieren. Nun entschied ein Richter, das Microsoft in diesem Fall weiter gegen die US-Regierung klagen darf.

Microsoft darf weiter vor Gericht dafür kämpfen, Kunden über bisher geheime Anfragen amerikanischer Behörden nach Nutzerdaten zu informieren. Die US-Regierung scheiterte mit dem Versuch, die Klage zu kippen. Ein Richter in Seattle lässt das Verfahren weitergehen. Zugleich unterstützte er in seiner Entscheidung von Donnerstag nicht Microsofts Argumentation, die Anforderung von Nutzerinformationen komme einer ungerechtfertigten Durchsuchung gleich, und verstoße damit gegen den vierten Zusatz zur US-Verfassung.

Der Windows-Konzern hatte die Klage gegen das US-Justizministerium im April vergangenen Jahres eingereicht, die Regierung konterte im Juli mit der Forderung, die Klage abzuweisen.
 
Microsoft wehrt sich dagegen, dass US-Behörden das Unternehmen in tausenden Fällen verpflichtet hätten, Daten-Anfragen auf unbestimmte Zeit von den betroffenen Nutzern geheimzuhalten. Der Konzern räumt zwar ein, dass es sicherlich Fälle gebe, in denen dies für laufende Ermittlungen wichtig sei. Es müsse aber mehr Einschränkungen geben.
 
Der Richter in dem Fall ist James Robart, der das von Donald Trump verfügte Einreiseverbot für Bürger aus sieben islamischen Ländern sowie Flüchtlinge gestoppt hatte.
 
Twitter geht in einer ähnlichen Klage gegen das Verbot vor, Nutzer über Datenanfragen von Behörden mit Bezug zur nationalen Sicherheit zu informieren. Der Kurznachrichtendienst beruft sich dabei auch auf den ersten Zusatz zur US-Verfassung, der Redefreiheit zusichert.
 
Die Klagen sind Teil des verstärkten Widerstandes aus der Tech-Industrie gegen US-Überwachungsmaßnahmen nach den Enthüllungen von Edward Snowden. So wehrte sich Microsoft bereits erfolgreich gegen Forderungen, amerikanischen Ermittlern direkten Zugriff auf außerhalb der USA gespeicherte Nutzerdaten zu gewähren. [dpa/buhl]

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