Datenschützer: EU-Datenschutzverordnung unzureichend

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die Pläne für die EU-weite Datenschutzverordnung stoßen bei deutschen Datenschützern auf Kritik. Sie befürchten zu viel Bürokratie-Aufwand und halten die Regelung in ihrer derzeitigen Form für unzureichend.

Die Diskussion um eine EU-weite Datenschutzgrundverordnung soll im Juni zum Abschluss kommen, doch es regt sich Kritik. Die in Deutschland gesetzlich verankerte Beratung und Kontrolle durch unabhängige betriebliche Datenschutzbeauftragte in Unternehmen werde die Verordnung zunächst nicht umfassen, sagte Cornelia Rogall-Grothe, Staatssekretärin im Bundesinnenministerium am Dienstag in Berlin. In diesem Punkt habe sich Deutschland gegenüber den 28 Mitgliedsstaaten nicht durchsetzen können. Der Berufsverband der deutschen Datenschutzbeauftragten (BvD) sieht in der deutschen Regelung jedoch ein Erfolgsmodell und befürchtet nun mehr Bürokratie und zusätzliche Kosten auf Unternehmen zukommen.

Bislang habe der betriebliche Datenschutzbeauftragte die Aufsichtsbehörden in Deutschland entlastet, sagte Rogall-Grothe. Die Regelung solle auch weiterhin in der Diskussion bleiben. Bisher sehe die EU-Verordnung allerdings nur vor, dass eine solche Regelung den Ländern freigestellt sei.
 
Die Pläne der EU könnten nach Einschätzung des BvD steigende Kosten und wachsende Bürokratie zur Folge haben. Nur noch wenige Unternehmen sollen demnach einen Beauftragten bestellen, die Aufsichtsbehörden sich auf eine Kontrolle ohne Beratung beschränken. „Das wird die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Behörden erheblich erschweren“, sagte Vorstandsvorsitzender Thomas Spaeing.
 
Rogall-Grothe unterstrich die große Bedeutung eines europaweit geltenden Datenschutzes. Er solle ein Grundrechtsschutz in Europa etablieren. „Maßgebliche gesellschaftliche Veränderungen finden heute mit und im Internet statt.“ Skepsis werde dabei kein guter Ratgeber sein. „Die Digitalisierung führt in erster Linie zu einem Freiheitsgewinn für den Einzelnen.“ Für Unternehmen sollen zudem künftig einheitliche Regeln gelten, unabhängig davon, wo sie ihren Firmensitz haben. [dpa/kw]

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