Facebook wegen Datenschutz im Visier des Bundeskartellamts

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Am Dienstag hat das Bundeskartellamt ein Verfahren gegen Facebook eröffnet. Besonders im Blickpunkt: Die Nutzungsbedingungen des sozialen Netzwerks, die gegen den geltenden Datenschutz verstoßen könnten.

Am Freitag war Facebook in aller Munde, da sich der Chef des sozialen Netzwerks in Berlin die Ehre gab. Nun wirft auch das Bundeskartellamt ein Auge auf das US-Unternehmen – was aber für dieses nicht so angenehm werden dürfte. Schließlich haben die Wettbewerbshüter sowohl gegen Facebook, dessen irische Tochter sowie die Hamburger Facebook Germany GmbH ein Verfahren eingeleitet.

Jedoch hat das Bundeskartellamt noch keinen konkreten Grund, sondern geht vorerst einem Verdacht nach. Dabei will die Behörde untersuchen, ob die Nutzungsbedingungen gegen die geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verstößt und ob Facebook dabei seine marktbeherrschende Stellung missbraucht.
 
Als soziales Netzwerk erhebt Facebook in großem Umfang Nutzerdaten, mit denen Werbekunden ein genaues Werben ermöglicht wird. Die Einwilligung der Nutzer für die Datenerhebung ist Bestandteil des Vertrages, um Facebook nutzen zu können. „Gerade deshalb muss auch unter dem Gesichtspunkt des Missbrauchs von Marktmacht untersucht werden, ob die Verbraucher über die Art und den Umfang der Datenerhebung hinreichend aufgeklärt werden“, führt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, aus.
 
Die Behörde äußerte nun erheblich Zweifel an der Zulässigkeit dieser Vorgehensweise und will nun untersuchen, ob es einen Zusammenhang mit der Marktbeherrschung gibt. Dann könnte ein solcher Verstoß auch nach Kartellrecht missbräuchlich sein. [buhl]

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