Verbot regionalisierter Werbung auch bei der ARD

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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In einer Änderung des Rundfunkstaatsvertrages wollen die Länderchefs bundesweit verbreiteten Sendern die Ausstrahlung regionalisierter Werbung untersagen. Auch die ARD soll von dem Verbot betroffen sein.

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig im Dezember letzten Jahres hatte für Aufregung gesorgt: Auch bundesweit ausgestrahlte Fernsehkanäle dürfen regionalisierte Werbung senden und könnten dadurch den Werbemarkt in TV und regionalen Medien wie Radiosendern und Tageszeitungen gehörig durcheinanderbringen. Damals hatten die Richter nach längerem Rechtsstreit in letzter Instanz entschieden, dass die Senderfamilie ProSiebenSat.1 das Recht zur Ausstrahlung von regionalisierter Werbung hat.

Das Gericht hatte dabei klar gestellt: Die Lizenzierung der TV-Sender für die bundesweite Ausstrahlung durch die Medienanstalten würde sich nur auf die redaktionellen Inhalte beziehen, aber nicht für Werbung gelten. Daher sei die Ausstrahlung regionaler Werbung durch ProSieben und Sat.1 rechtens. Die Sender müssen sich lediglich an die werberechtlichen Bestimmung halten. Im April haben ProSieben und Sat.1 mit der Verbreitung regionaler Werbung begonnen.

Vor der Entscheidung war der regionale Werbemarkt vor allem den Tageszeitungen und regionalen Radiosendern vorenthalten, da diese in der Regel nur eine begrenzte Reichweite haben, sodass diese Medien von Unternehmen profitierten, die ihre Werbung nur in einem regional begrenzten Raum ausstrahlen wollen. Indem nun auch überregionalen Fernsehsendern regionale Werbung erlaubt ist, verlieren die lokalen Medienanbieter einen Teil ihrer Finanzierungsgrundlage.
 
Nun will die Politik auf diese Praxis reagieren. Eine Änderung des Rundfunkstaatsvertrages soll die Gesetzeslücke schließen. Darauf hatten sich die Ministerpräsidenten der Länder geeinigt. Eine entsprechende Novelle des Rundfunkstaatsvertrages wird derzeit bereits erarbeitet. Dabei handelt es sich um den 18. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Ab 1. Januar 2016 soll er in Kraft treten.
 
Gegenüber dem Magazin „Promedia“ hat Heike Raab, Staatssekretärin und Bevollmächtigte im Bund und für Europa, Medien und Digitales, Details zu diesen Plänen geäußert. In der Änderung des Rundfunkstaatsvertrages wollen die Länder-Chefs nun klarstellen, dass Werbung als Teil des Programms zu werten ist. Diese Klarstellung entzieht bundesweit ausgestrahlten Fernsehkanälen die Möglichkeit, regionalisierte Werbung auszustrahlen. Für die Schaltung regionaler Werbung müsse eine entsprechende landesrechtliche Lizenz erteilt werden. Die Entscheidung über die Bedingungen, unter denen die Erteilung erfolge, würde dabei bei den Ländern liegen.
 
Ferner wies Raab daraufhin, dass von der Regelung auch die ARD betroffen sei. Aus Gleichheitsgrundsätzen dürfe ab 2016 daher auch die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt keine regionalisierte Werbung mehr in ihrem Programm ausstrahlen. Die Länder haben dazu um eine Stellungnahme der ARD gebeten.
 
Der erste Versuch, eine derartige Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen, war im Frühling am Veto von Bayern gescheitert. In Bayern befindet sich der Sitz der ProSiebenSat.1 Media, die für die Ausstrahlung regionalisierter Werbung in ihren bundesweit ausgestrahlten Programmen geklagt hatte. [kw]

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44 Kommentare im Forum

  1. AW: Verbot regionalisierter Werbung auch bei der ARD Da haben doch höchstens die Erben von Herrn Litfaß etwas von.
  2. AW: Verbot regionalisierter Werbung auch bei der ARD Dann wirds ja höchste Zeit, die jeweiligen Dritten und das Erste zu verschmelzen. Der WDR sendet dann beispielsweise nur noch in NRW und übernimmt ab 20 Uhr bundesweite Inhalte vom Dienstleister "Das Erste" und kann somit auch in seinen zuschauerstärksten Sendungen zwischen 18:50 Uhr und 20:00 Uhr Werbung austrahlen. Das Erste als bundesweiter Sender würde verschwinden und nur noch im Hintergrund tätig werden (Tagesschau, Tatort usw.).
  3. AW: Verbot regionalisierter Werbung auch bei der ARD ... so einfach ist das in Deutschland. Die Medeinanstalten verlieren erstmal vor Gericht. Dann werden einfach die Gesetze geändert und schon sind die Medienanstalten wieder im Recht Aus RStV §7 Absatz 2wird dannAnderes Beispiel: der NDR hat gegen Landesanstalt für Medien NRW geklagt, weil diese dem NDR das Vorrangprivileg im analogen Kabel entzogen hatte. Die LfM NRW unterlag vor Gericht. In Folge wurde dann auch LMG-NRW §18 Abs. 4 geändert inDamit wurde dann auch das Gerichtsurteil zu Gunsten dem NDR hinfällig.
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