Verfassungsgericht: Auch Bayern kippt Rundfunkbeitrag nicht

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die Entscheidung kommt im Grunde nicht unerwartet: Nach dem Urteil aus Koblenz hat nun auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof die Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag zurückgewiesen. Dabei betonten die Richter auch, dass die Abgabe keine Steuer sei.

Gleich zwei Mal stand der neue Rundfunkbeitrag in dieser Woche vor deutschen Verfassungsgerichten auf den Prüfstand und in beiden Fällen schmetterten die Richter die vorgebrachten Klagen gegen die Abgabe ab. Denn nach dem Urteil aus Koblenz hat am Donnerstagmorgen nun auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof seine Entscheidung verkündet und den Rundfunkbeitrag für rechtmäßig erklärt.

Geklagt hatten der Ingolstädter Anwalt Ermano Geuer und die Drogeriekette Rossmann, die den im Januar 2013 neu eingeführten Beitrag für ungerecht halten. Die Münchner Richter sahen das aber anders: Sie sehen in der Abgabe keinen Verstoß gegen die geltende Verfassung. Zudem verletze der Rundfunkbeitrag keine Grundrechte und eine eine Steuer verstecke sich nicht hinter der Abgabe zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, wie die Richter noch einmal betonten. Nach der Beitragsreform war im vergangenen Jahr von mehreren Seiten die Kritik lauf geworden, bei dem GEZ-Nachfolger handle es sich in seiner aktuellen Form um eine versteckte Steuer, die damit auch nicht rechtens sei.
 
Erst am Dienstag hatte auch das Verfassungsgericht Koblenz dem Rundfunkbeitrag den Rücken gestärkt. Geklagt hatte hier ein rheinland-pfälzischer Straßenbau-Unternehmer, der sich seit 2013 nun deutlich höheren Kosten gegenübersieht. Kritisiert hatte er vor allem die Tatsache, das Firmen mit einem großen Fuhrpark (wie er selbst) oder vielen Filialen (wie beispielsweise Rossmann) unverhältnismäßig hoch zur Kasse gebeten werden. Er scheiterte allerdings ebenfalls mit seiner Klage. [fm]

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