Hessischer Landtag beschließt umstrittenes Rundfunkgesetz

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Wiesbaden – Am Dienstagabend hat der hessische Landtag ein Gesetz für den privaten Rundfunk beschlossen, welches möglicherweise einen rechtlichen Einwand der SPD vor dem Bundesverfassungsgericht nach sich zieht.

Nun ist es von Roland Kochs Regierung aus CDU und FDP beschlossen worden, das umstrittene Gesetz, welches den Zugang der SPD-eigenen Verlagsgesellschaft DDVG zum privaten Rundfunk einschränkt.Die DDVG musste wegen des Gesetzes ihren 2,3-Prozent-Anteil an dem hessischen Privatsender FFH verkaufen.
 
Das dürfte jedoch noch nicht das Schlusswort sein, vermutet die „Frankfurter Rundschau“ in ihrer Online-Ausgabe. Die SPD und die hessische Landesregierung dürften sich erneut vor die Bundesverfassungsgericht wiedersehen, heißt es.

Wer die neue Variante ablehne, müsse „den Weg gehen, den jeder, der mit einem Gesetz nicht einverstanden ist, gehen kann“, sagte der Leiter von Kochs Staatskanzlei, Stefan Grüttner (CDU) der Zeitung. Damit steuere die Regierung „sehenden Auges“ auf eine weitere Niederlage vor dem Verfassungsgericht zu, kommentierte der Grünen-Fraktionschef Tarek Al-Wazir.
 
Dem voraus ging eine heftige Diskussion im Hessischen Landtag, ob ein Gesetzesentwurf der Hessischen Landesregierung (CDU/FDP), die Beteiligung politischer Parteien am privaten Rundfunk zu verbieten, erneut gegen einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts verstößt.
 
Der Hessische Ministerpräsident Roland Koch wird sich angesichts dieses Gesetzes jedoch nicht aus dem ZDF-Fernsehrat zurückziehen, bestätigte der Chef der Hessischen Staatskanzlei, Stefan Grüttner, indirekt gegenüber DIGITAL FERNSEHEN auf Anfrage (DF berichtete). „Wir wollen keinen Parteienfunk, sondern einen freien Rundfunk“, betonte der Leiter von Kochs Staatskanzlei, Stefan Grüttner (CDU), jüngst im Hessischen Landtag.
 
Dieser Gesetzesentwurf zur Änderung des Hessischen Privatrundfunkgesetzes wurde im Hessischen Landtag am 21. April in erster Lesung beraten. Die Karlsruher Richter hatten bereits im Jahr 2000 festgelegt, dass eine Minderheitsbeteiligung von Parteien nicht verboten werden darf, sofern ihre politische Einflussnahme ausgeschlossen ist. Ein erster Anlauf von Roland Koch im vergangenen Jahr, SPD-eigene oder SPD-nahe Gesellschaften aus dem privaten Rundfunk herauszuhalten, war vom Bundesverfassungsgericht kassiert worden.
 
„Roland Koch versucht, seine Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht zu leugnen“, kommentierte ein Sprecher der Grünen gegenüber DIGITAL FERNSEHEN auf Anfrage. [ar]

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