Ermittlungen gegen Ex-Seven-One-Media-Chef eingestellt

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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München – Die Staatsanwaltschaft der Landeshauptstadt hat ihre Ermittlungen gegen TV-Werbevermarkter sowie Media-Agenturen wegen der umstrittenen Rückvergütungen eingestellt.

Die Münchner Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen TV-Werbevermarkter, allen voran Seven One Media mit dem ehemaligen Chef Peter Christmann wegen sogenannter „Kick-Back-Zahlungen“ eingestellt. Die Entscheidung des Gerichtes begründete Oberstaatsanwältin Stockinger gegenüber dem Branchenmagazin „werben & verkaufen“ mit der „geringen Schuld“ der Beteiligten. Auch die Ermittlungen gegen die Media-Agenturen wurden eingestellt.
 
Die Ermittlungen zu den Kick-Back-Zahlungen (Rückvergütungen) zogen sich über rund zwei Jahre hin. Dabei erhalten die Media-Agenturen aufgrund ihrer gebündelten Einkaufsmacht eine zusätzliche Vergütung von den TV-Vermarktern, die diese aber nicht an deren Kunden weitergeben.
 
Die entsprechenden Ermittlungen der Kölner Staatsanwaltschaft gegen IP Deutschland-Chef Krapf dauern unterdessen noch an.
 
Das Bundeskartellamt hatte im Sommer 2007 wegen des Verdachts auf unerlaubte Absprachen zum Nachteil kleinerer Wettbewerber die Geschäftsräume der Werbezeitenvermarkter von Pro Sieben, Sat 1 und RTL durchsuchen lassen. Wenige Monate später waren die Untersuchungen gegen Zahlung eines Rekord-Bußgelds eingestellt worden. IP Deutschland zahlte nach eigenen Angaben 96 Millionen Euro. Bei Pro Sieben Sat 1 waren es 120 Millionen Euro DIGITAL FERNSEHEN berichtete. [mw]

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