Sky geht gegen Jugendschutz-Verfügung vor

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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München – Der Pay-TV-Anbieter Sky geht gegen eine einstweilige Verfügung vor. Ein Medienunternehmer hatte den Jugendschutz beim Bezahlsender als zu locker kritisiert.

Anfang Mai hatte der Medienunternehmer Tobias Huch beim Landgericht Duisburg eine Verfügung gegen den Sender erwirkt, weil der Jugendschutz beim Bezahlsender seiner Ansicht nach nicht ausreicht und die Jugendschutz-PIN zu leicht zu knacken sei (DIGITALFERNSEHEN berichtete). Inzwischen habe die Huch-Firma Resisto den Beschluss bei Sky eingereicht, teilte das Unternehmen auf Anfrage von DIGITAL FERNSEHEN mit. Mit der Zustellung ist diese wirksam geworden. „Wir halten die einstweilige Verfügung für ungerechtfertigt und gehen rechtlich dagegen vor“, kündigte Sky-Unternehmenssprecher Hans-Jürgen Croissant an.
 
Der Pay-TV-Sender hat mittlerweile dennoch auf die Verfügung reagiert: Erotikinhalte werden nicht mehr außerhalb der für das unverschlüsselte Fernsehen vorgesehenen Sendezeitgrenzen ausgestrahlt (DIGITALFERNSEHEN berichtete). Bei Zuwiderhandlung gegen die Verfügung droht Sky Deutschland ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250 000 Euro. „Wir halten unser Jugendschutzsystem für sicher“, so Croissant. Weitere Veränderungen am Jugendschutz-System will der Sender nach eigenen Angaben nicht vornehmen – der Jugendschutz bei Sky stehe in Einklang mit allen rechtlichen Anforderungen.
 
Sollte Huch später die von Sky angestrengte juristische Auseinandersetzungen verlieren, müsste er Sky die wirtschaftlichen Schäden ersetzen, die durch die Verfügung entstanden sind. Angaben dazu machte das Unternehmen bislang nicht. [cg]

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98 Kommentare im Forum

  1. AW: Sky geht gegen Jugendschutz-Verfügung vor das ist gut sky. und nun macht den menschen so fertig, dass er pleite bis an sein lebensende ist...
  2. AW: Sky geht gegen Jugendschutz-Verfügung vor Völlig überzogen das ganze; selbst wenn... welches Kind, das das ganze seelisch nicht ertragen kann, kommt darauf, sich die PIN so auszurechnen? Selbst wenn, gibt's bei bu-tv ja auch kaum was zu sehen.
  3. AW: Sky geht gegen Jugendschutz-Verfügung vor Wenn die payTV Anbieter nicht die Standardpins übernehmen würden, sehe das ganze schon anders aus. Oder man schreibt in die AGB das der Kunde die PIN ändern muss. Und schon ist man aus dem Schneider .
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