LfM stützt Einführung von DAB mit „Zehn Thesen“

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Radio UKW Bild: © jakkapan - Fotolia.com
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Die Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) hat sich klar für die Einführung von digitalem Radio im DAB-Standard (Digital Audio Broadcasting) ausgesprochen und in zehn Thesen Feststellungen und Forderungen formuliert.

Darin heißt es u. a., die Digitalisierung des Hörfunks mit Hilfe des leistungsfähigen DAB-Standards sei sinnvoll und notwendig. Allerdings müssten die Rahmenbedingungen stimmen. Dazu schlägt die LfM vor, die bisherige UKW-Verbreitung zeitlich gestaffelt abzuschalten und verbindliche Fristen für die Abschaltung zu benennen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk müsse beim Übergang auf DAB eine Vorreiterrolle übernehmen.
 
Wolfgang Hahn-Cremer, Vorsitzender der LfM-Medienkommission, betonte, dass die Finanzierung des Umstiegs von UKW auf DAB aus Rundfunkgebühren erfolgen müsse. „Wir wollen im Sinne eines gleichgewichtigen dualen Systems, dass die Landesmedien-anstalten Gebührenmittel für den digitalen privaten Hörfunk einsetzen können. Die Landesmedienanstalten haben zwar viele gestalterische Möglichkeiten. Aber es darf kein Zweifel daran bestehen, dass der Markterfolg von DAB letztlich von anderen, z. B. der Geräteindustrie und den Sendern, kommen muss.“
 
Das Gremium äußerte sich mit den Zehn Thesen unmittelbar nachdem sich die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) zur Digitalisierung der Hörfunkübertragungswege bekannt und mehrheitlich die bundesweite Position zum DAB-System bekräftigt hatte. [fp]

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