Länder geben grünes Licht für Produktplatzierungen im Privatfernsehen

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Bild: Destina - Fotolia.com
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Mainz – Für Privatsender sollen künftig bezahlte Produktplatzierungen in TV-Filmen, Serien, Sportsendungen und leichten Unterhaltungsformaten möglich sein. Für ARD und ZDF gelte aber weiter ein Verbot.

Das sei der Diskussionsstand in der Rundfunkkommission der Bundesländer, sagte der Chef der in Medienfragen federführenden Staatskanzlei von Rheinland-Pfalz, Martin Stadelmaier (SPD), dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Länder setzen damit die 2007 novellierte Mediendienste-Richtlinie der EU um.
 
Für die öffentlich-rechtlichen Sender soll sich allerdings nichts ändern. Ihnen bleibt Product-Placement verboten.
 
Nach Darstellung von epd werde in der Rundfunkkommission noch diskutiert, auf welche Weise die Sender die erforderliche Transparenz beim Einsatz von Placements herstellen müssten, sagte Stadelmaier.
 
So müssten die Zuschauer nicht nur am Ende, sondern auch am Anfang einer Sendung erfahren, dass werbliche Produktplatzierungen vorgenommen würden. Nach den EU-Vorgaben müssen entsprechende Sendungen deutlich gekennzeichnet werden.
 
Diese Regelung wird aber nicht für das gesamte Programmangebot gelten: Für Nachrichtensendungen, Kinderfilme und andere Formate dürfen Poduktplatzierungen weiterhin nicht erlaubt werden. Bei eingekauften Kinofilmen soll es eine Sonderregelung für die öffentlich-rechtlichen Kanäle geben.
 
Bis zur Ministerpräsidentenkonferenz im Sommer will die Rundfunkkommission nun einen „beschlussreifen Entwurf“ des 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrags vorlegen. Die EU-Richtlinie muss bis zum Ende des Jahres in deutsches Recht umgesetzt sein. [mg]

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