RBB erwägt rechtliche Schritte gegen Berliner Urteil

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Bild: Destina - Fotolia.com
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Köln – Wenn das GEZ-Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts mit Begründung vorliegt, wird der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) dieses prüfen und dann über etwaige Rechtsmittel entscheiden.

„Der RBB behält sich vor, gegen diese Entscheidung in Beruf zu gehen“, kündigte eine GEZ-Sprecherin gegenüber DIGITAL FERNSEHEN an. „Das Urteil ist bisher noch nicht rechtsgültig, außerdem ist nur auf das Land Berlin begrenzt“, ergänzte die Sprecherin.

Am Mittwoch gab das Berliner Verwaltungsgericht einer Klage zweier ALG II-Empfänger statt, die auf Befreiung von der Rundfunkgebühr geklagt hatten. Wie die GEZ mitteilte, heißt dies jedoch nicht, dass alle ALG II-Empfänger damit von der Rundfunkgebühr befreit sind.
 
Das Urteil betrifft laut GEZ nur ALG II-Empfänger, die einen Zuschlag nach Paragraf 24 des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches erhalten, und dieser Zuschlag geringer ist als die Rundfunkgebühr von 17,03 Euro ist. Diese Sonderzahlung wird unter gewissen Umständen ALG II-Empfängern gewährt, nachdem ihr Anspruch auf ALG I abgelaufen ist, und sie auf das geringere ALG II zurückgestuft wurden. Bis dato gilt die Regelung, dass Empfänger dieses Zuschlags sich nicht mehr von der Rundfunkgebühr befreien lassen können.
 
Gegen diese Entscheidung haben zwei ALG II-Empfänger, deren Zuschlag geringer als die GEZ-Gebühr ausgefallen war, vor dem Berliner Verwaltungsgericht geklagt und Recht bekommen. [lf]

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