Urteil: Jauch ist keine „Geldverschwendung“

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Bild: Destina - Fotolia.com
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Das Verwaltungsgericht Köln hat den Antrag eines Zuschauers abgelehnt nach dessen Ansicht der Vertrag zwischen Günther Jauch und dem WDR zu einer „Verschwendung von Rundfunkgebühren“ führe.

Günther Jauch kann kommen – das entschied das Verwaltungsgericht Köln am Montag. In dem Beschluss lehnte das Gericht den Antrag eines Zuschauers ab, dem WDR den geplanten Polit-Talk mit dem beliebten Moderator zu untersagen. Das berichtete das Portal „op online“ am Montag. Demnach habe der Kläger, ein früherer Redakteur beim WDR, die Verpflichtung Jauchs als „Verschwendung von Rundfunkgebühren“ kritisiert.
 
Das Gericht sah diese Vorwürfe offenbar nicht als gegeben an: EinZuschauer könne nicht über den Gerichtsweg auf die Mittelverwendung undProgrammgestaltung Einfluss nehmen. Die Prüfung sei Sache derRundfunkgremien. [mg]

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