Fusion Springer: KDLM tritt zusammen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Erfurt – Die Konferenz der Direktoren der Landesmedienanstalten KDLM hat für eine Entscheidungsfindung in ihrer ersten Sitzung die Bildung einer Arbeitsgruppe beschlossen.

Mitglieder dieser Arbeitsgruppe sind neben dem Vorsitzenden der DLM, Reinhold Albert, und seinen Stellvertretern, Dr. Victor Henle (TLM) und Thomas Langheinrich(LFK), der Vorsitzende der Gemeinsamen Stelle Werbung, Programm und Medienkompetenz, Prof. Dr. Norbert Schneider (LfM) und die gesetzlichen Vertreter der lizenzgebenden Landesmedienanstalten, Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring (BLM), Dr. Hans Hege (MABB) und Manfred Helmes (LMK).

Zuerst muss sondiert werden, welche Maßnahmen zur Sicherung der Vielfalt und zur Begrenzung cross-medialer Einflussmöglichkeiten ergriffen werden könnten.
 
„Die Abgabe von Sendezeiten an unabhängige Dritte und die Gewährleistung von regionaler Berichterstattung durch unabhängige Fensterveranstalter über die Mindestanforderungen des Rundfunkstaatsvertrages hinaus sind erste Diskussionsansätze für eine Entscheidungsfindung der KDLM“, so Reinhold Albert, Vorsitzender der DLM. „Für das gesamte Unternehmen sind darüber hinaus Vorgaben zu entwickeln, die eine cross-mediale Zusammenarbeit unterbinden. Die Einhaltung dieser Auflagen müsste durch ein unabhängiges Gremium – mit wirksamen Sanktionsmöglichkeiten im Falle der Nichtbeachtung – sichergestellt werden. Des Weiteren sieht der Rundfunkstaatsvertrag auch die Trennung von Beteiligungen vor. In diesem Zusammenhang werden auch die von Bundeskartellamt und KEK vorgeschlagenen Beteiligungsveränderungen in die weitere Prüfung von der KDLM einbezogen.“
 
Die KDLM findet am 21. Februar in Hannover zur nächsten Sitzung zusammen.
 
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale hatte die KDLM angerufen, weil die Medienanstalt die negative Entscheidung der KEK, welche bei einer möglichen Fusion von Springer und ProSiebenSat.1 das Entstehen vorherrschender Meinungsmacht angenommen und die Übernahme des ProSiebenSat.1 Mediakonzerns durch die Axel Springer AG nicht für unbedenklich erklärt hatte, als rechtswidrig einstuft.
 [mg]

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