Rundfunkbeitrag: Datenabgleich mit Ämtern doch nicht illegal

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Das Tauziehen über die rechtmäßigkeit des neuen Rundfunkbeitrags vor den Gerichten geht weiter. Nachdem der Meldedatenabgleich mit den Ämtern zunächst teilweise für unzulässig erklärt wurde, entschied das OVG Lüneburg nun, dass dem nicht so ist.

Auch nach mittlerweile über acht Monaten nimmt die Diskussion um die Rechtmäßigkeit des seit Januar gültigen Rundfunkbeitrags nicht ab. Geklagt wurde bereits an mehreren Stellen, zuletzt schaffte es der einmalige Meldedatenabgleich vor die deutschen Gerichte – und das zumindest teilweise erfolgreich. Das Verwaltungsgericht Göttingen kam zu dem Urteil, dass dieser zumindest teilweise unzulässig sei. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat den Spieß nun aber wieder herumgedreht und erklärt, dass dieser Datenabgleich mit den Ämtern auf Grundlage des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags zulässig ist, wie der NDR am Dienstag mitteilte.

Dieser hatte zuvor Beschwerde gegen die Entscheidung der Göttinger vom 3. September eingereicht und darauf hingewiesen, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag Angaben zu akademischen Graden, den Familienstand sowie die letzte Anschrift von Haupt- und Nebenwohnung ausdrücklich vorsieht. Vor allem hinsichtlich der Auskunft über die frühere Adresse sag das Verwaltungsgericht Göttingen problematisch. Diese gehe den Beitragsservice nichts an, hieß es.
 
Der NDR hielt in seinem Antrag dagegen, dass die zuständigen Datenschutzbeauftragten in das Gesetzgebungsverfahren einbezogen worden seien und somit letztlich einverstanden. Das OLG Lüneburg folgte nun dieser Argumentation der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt. [fm]

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14 Kommentare im Forum

  1. AW: Rundfunkbeitrag: Datenabgleich mit Ämtern doch nicht illegal Den Richter unter Verlust seiner Ruhebezüge in Rente schicken. So Richter können wir vergessen.
  2. AW: Rundfunkbeitrag: Datenabgleich mit Ämtern doch nicht illegal "Ich mache mir die Welt, wie sie mir gefällt" geht mir da gerade durch den Kopf.
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