Stellungnahme von Philips zu Bestechungsfällen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Der Elektronikhersteller Philips hat bestätigt, dass Mitarbeiter seiner Unternehmenssparte Hausgeräte zwischen 2000 bis 2003 Angestellten von Kunden Geschenke angeboten haben, die mit einem bestimmten Auftragsvolumen verbunden waren.

Die angebotenen Sachgeschenke reichten dabei von Gutscheinen für Kosmetikartikel bis hin zu hochwertigen Uhren, so das Unternehmen.

Der Wert der Prämien betrage nach jetzigem Kenntnisstand insgesamt 230 000 Euro. Die Staatsanwaltschaft ermittelt unter anderem gegen 23 ehemals bei Philips beschäftigte Personen wegen Bestechlichkeit bzw. Bestechung auch in besonders schweren Fällen. 2003 wurden diese Vertriebsaktivitäten als potenziell im Konflikt mit der Gesetzgebung und den Geschäftsgrundsätzen von Philips eingestuft und daraufhin die Aktivitäten gestoppt. Der Vertrieb sei darüber informiert worden, dass es aus rechtlichen Gründen keine vergleichbaren Aktionen mehr geben würde.
 
Um zu verhindern, dass sich vergleichbare Fälle zukünftig wiederholen, habe die Geschäftsführung der Philips GmbH die Anweisung erteilt, dass alle entsprechenden Vertriebsmaßnahmen zukünftig mit der Rechtsabteilung abzustimmen und auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen sind. In den vergangenen Jahren habe das Unternehmen seine Trainingsmaßnahmen zu den Geschäftsgrundsätzen intensiviert, um das Bewusstsein für mögliche Gesetzesverstöße zu schärfen, so Philips weiter. Ähnliche Vorfälle seien daher künftig auszuschließen. Im vorliegenden Fall arbeite Philips weiter mit der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft zusammen, um eine vollständige Aufklärung des Falles zu gewährleisten. [sch]

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