VRPT gegen Ungleichbehandlung der Sendeunternehmen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Berlin – Der Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für ein neues Urheberrecht in der Informationsgesellschaft stößt bei den privaten Rundfunkveranstaltern auf erhebliche Bedenken.

Anlässlich einer Anhörung des Ministeriums hat sich der Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation e. V. (VPRT), Jürgen Doetz (Bild), gegen eine Aufrechterhaltung der gegenwärtigen Ungleichbehandlung der Sendeunternehmen gewandt. „Es gilt, eine Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen, die bei Vervielfältigungen für den privaten Gebrauch einen gerechten finanziellen Ausgleich aller Rechteinhaber vorsieht“, so Doetz.

Hintergrund ist eine Bestimmung im geltenden Urheberrecht, die die Sendeunternehmen im Gegensatz zu anderen Leistungsschutzberechtigten wie Tonträger- oder Filmherstellern von einer Beteiligung an der sogenannten Pauschalvergütung ausschließt. Diese gesetzliche Urheberrechtsabgabe auf Kopiergeräte, wie z. B. Kopierer, CD-Brenner, sowie auf Leermedien, wie CD- und DVD-Rohlinge, dient dem Ziel, Urheber und Rechteinhaber für die Nutzung ihrer Werke zu vergüten. „Die in Deutschland geltenden gesetzlichen Regelungen zum Ausschluss der Sendeunternehmen wurden vor fast 20 Jahren geschaffen, als der private Rundfunk noch in den Kinderschuhen steckte. Die Regelung ist inzwischen historisch überholt, da private Sendeunternehmen erhebliche Investitionen in ihr Programm tätigen, die größtenteils durch Werbung refinanziert werden müssen“, so Doetz weiter. Durch das private Aufzeichnen entstünden den Privaten sowohl Werbeeinbußen bei der Erst- als auch bei den Wiederholungsausstrahlungen, da aufzeichnende Haushalte gegenüber der Werbewirtschaft nicht einkalkuliert werden könnten und bei vorheriger Aufzeichnung weniger Zuschauer die Folgeausstrahlungen sehen würden. Doetz: „Es ist überfällig, den privaten Sendeunternehmen endlich den Ausgleich zukommen zu lassen, den andere Rechteinhaber wie die Tonträgerindustrie schon jahrelang erhalten, wenn sie etwa für die Privatkopie einer Sampler-CD pauschal vergütet werden.“
 
Der VPRT sieht durch den Entwurf auch zwingende Bestimmungen der EU-Richtlinie „Urheberrecht in der Informationsgesellschaft“, auf die der sogenannte „Zweite Korb“ der Novelle zurückgeht, nicht berücksichtigt. Die Bundesregierung habe bei unzureichender Umsetzung der Richtlinie auch die Auswirkungen eines möglichen Staatshaftungsanspruchs gegen die Bundesrepublik Deutschland zu berücksichtigen. [lf]

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  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

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