Zwei Jahre auf Bewährung: Urteil im zweiten Kika-Prozess

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Für seine Beteiligung am Millionenbetrug beim ARD/ZDF-Kinderkanal ist der Ex-Geschäftsführer einer Berliner Produktionsfirma zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden.

Das Erfurter Landgericht sprach ihn am Mittwoch der Bestechung und Beihilfe zur Untreue schuldig. Der Angeklagte hatte zuvor bereut, dem Sender in Absprache mit dessen bereits verurteiltem Herstellungsleiter Scheinrechnungen gestellt zu haben. Mit dem Strafmaß folgte das Gericht dem Antrag der Verteidigung. Der Staatsanwalt hatte auf zwei Jahren und zehn Monaten Haft plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
 
„Ich habe viele Menschen enttäuscht und großen wirtschaftlichen Schaden angerichtet, was mir sehr leidtut und wofür ich mich schäme“, sagte der 43-Jährige. Von 2005 bis 2010 prellten der bereits verurteilte Herstellungsleiter des Kika und sein Komplize den Erfurter Sender mit 61 fingierten Rechnungen um 4,6 Millionen Euro.

Die Richter hielten dem Angeklagten zugute, dass er sich im Oktober 2010 selbst angezeigt und dadurch die Betrugsaffäre erst ans Licht gebracht hatte. Außerdem sah das Gericht es als erwiesen an, dass der frühere Kika-Manager die Taten gesteuert hatte. Dieser bestätigte als Zeuge, dass er die Beträge für die Scheinrechnungen vorgegeben und den Großteil des so veruntreuten Geldes eingestrichen hatte.
 
Als Motiv für sein Mitwirkung nannte der nun verurteilte Berliner in einer von ihm verlesenen Erklärung die finanzielle Schieflage seiner inzwischen insolventen Firma. „Ich kann heute kaum noch nachvollziehen, was mich dazu getrieben hat, meine moralischen Prinzipien über Bord zu werfen.“ Im Jahr 2003 habe die GmbH bereits ihr gesamtes Stammkapital aufgebraucht gehabt. Zu dieser Zeit stellte die Firma dem Kika die ersten überhöhten oder fingierten Rechnungen, diese Fälle sind aber bereits verjährt.
 
Nach Angaben der Erfurter Staatsanwaltschaft laufen im Zusammenhang mit dem Betrugsskandal noch Ermittlungsverfahren gegen elf weitere Personen. Der im Sommer 2011 zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilte einstige Kika-Manager hatte jahrelang Millionen an Gebührengeldern in die eigene Tasche gewirtschaftet, um seine Spielsucht zu befriedigen. Der für den Kinderkanal mit Sitz in Erfurt federführende Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) hatte den Schaden seit 2002 nach früheren Angaben auf mindestens 8,2 Millionen Euro beziffert. Der Kinderkanal muss seit Bekanntwerden des größten Betrugsskandals im öffentlich-rechtlichen Rundfunk jährlich mit einer Million Euro weniger im Etat auskommen. [dpa/su]

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2 Kommentare im Forum

  1. AW: Zwei Jahre auf Bewährung: Urteil im zweiten Kika-Prozess ... ich lese nichts von Wiedergutmachung / Geldstrafe. Man muss halt nur im großen Stil, am besten systemrelevant, betrügen, dann wird alles wieder gut .... tolles Rechts-System
  2. AW: Zwei Jahre auf Bewährung: Urteil im zweiten Kika-Prozess Naja, hier geht es ums Strafrecht. Wiedergutmachung oder Schadensersatz sind Zivilrecht und müssen gesondert verhandelt werden.
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