Regierung kippt Störerhaftung für private WLAN-Anbieter

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Die Bundesregierung hat der sogenannten Störerhaftung den Kampf angesagt und will nun auch private Anbieter entlasten. Diese sollen künftig nicht mehr finanziell zur Verantwortung gezogen werden, wenn Fremde den Zugang missbrauchen.

Anbieter von WLAN-Hotspots sollen bei möglichem rechtswidrigem Missbrauch ihrer Anschlüsse künftig nicht mehr dem Risiko von Abmahnkosten und Schadenersatzzahlungen ausgesetzt sein. Die Koalitionspartner wollen dafür die sogenannte Störerhaftung abschaffen. Nach einem am Dienstag in den Fraktionen von CDU/CSU und SPD abgestimmten Änderungsantrag zur Novelle des Telemediengesetzes werden WLAN-Anbieter künftig Internet-Providern gleichgestellt und stehen unter einem Haftungsprivileg.

„Eine Haftung des Diensteanbieters ist danach grundsätzlich ausgeschlossen, wenn der Anbieter von Diensten der reinen Durchleitung die Übermittlung nicht veranlasst, den Adressaten der übermittelten Kommunikation nicht auswählt und er die übermittelten Informationen nicht auswählt oder verändert“, hieß es in der Begründung, die der Deutschen Presse-Agentur vorlag. Auch die „Süddeutsche Zeitung“ hatte am Dienstag von der Einigung berichtet.
 
Der netzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Lars Klingbeil, betonte dazu: „WLAN-Anbieter haften nicht mehr für die Rechtsverletzungen Dritter.“ Laut Begründung für die Änderung kann zwar verlangt werden, eine Rechtsverletzung abzustellen. Eine entsprechende gerichtliche Anordnung müsse aber „wirksam und verhältnismäßig“ sein und sich darauf richten, die Rechtsverletzung abzustellen oder zu verhindern. Der Entwurf soll am Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden. [dpa/fs]

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9 Kommentare im Forum

  1. Da werden sich dann wohl ein paar nutzlose Anwälte einen neuen Wirkungsbereich suchen müssen.
  2. Die müssen sich gar nichts Suchen. Die machen einfach weiter. Wenn man ein öffentliches WLAN betreibt ist man immer noch in der Verantwortung für die Daten. Ein Urherberechtsverstoß ist immer noch eine Straftat. Als WLAN Betreiber muss man dafür sorge tragen das sowas nicht vorkommt. Da kann man schon von Anwälten angeschrieben werden.
  3. ... und was ist dann der unterschied zur jetzigen situation, wenn man als hotelier, der ein netz für die gäste betreibt, noch immer für deren schandtaten gerade stehen muss? da hätte ich gerne mal genaueres gewusst.
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