VDSL von der Regulierung befreit

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Bild: © Victoria - Fotolia.com
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Berlin – Der Bundestagsbeschluss zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes hat am Freitag auch den Bundesrat in Berlin passiert.

Das Gesetz enthält die umstrittene Regulierungsfreistellung für das neue VDSL-Hochgeschwindigkeitsnetz der Deutschen Telekom. Demzufolge sollen „neue Märkte“ grundsätzlich nicht der Regulierung unterliegen, es sei denn, eine fehlende Regulierung würde die Marktentwicklung „langfristig“ behindern. Mit den Formulierungen soll EU-Recht entsprochen werden.

Dies sieht die zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding jedoch ganz anders: Reding hat sich wiederholt kritisch gegen die Regulierungsausnahme des VDSL-Netzes geäußert und angekündigt, rechtlich vor dem Europäischen Gerichtshof vorgehen zu wollen, falls das Gesetz tatsächlich so beschlossen wird.
 
Die Position der Deutschen Telekom AG ist klar: Der Telekommunikationsriese dringt seit über einem Jahr auf eine zeitweise Freistellung von der Regulierung für den Ausbau ihres Hochgeschwindigkeitsnetzes VDSL. Sie macht das neben dem Vermarktungserfolg der darüber angebotenen Produkte zur Bedingung dafür, weitere 2,5 Milliarden Euro in diese Infrastruktur zu investieren. Sollte die Regulierungsausnahme für das VDSL-Netz kippen und damit die „Pioniergewinne“ ausbleiben, hat die Telekom ganz deutlich damit gedroht, den VDSL-Ausbau zu stoppen.
 
Zeitweise ohne Konkurrenz könnte die Telekom hingegen die Preise bestimmen und damit ihre Investitionen wieder hereinholen. Diese Ausnahme der so genannten „neuen Markte“ von der Regulierung steht sogar im Koalitionsvertrag der beiden Regierungsparteien CDU/CSU und SPD.
 
Über das Breitbandnetz sollen mit einer Geschwindigkeit von bis zu 50 Mbit pro Sekunde gleichzeitig Internet, Fernsehen und Telefongespräche übertragen werden. Mit dem Regulierungsverzicht will der Bonner Konzern erreichen, das Netz nicht zu vorgeschriebenen Bedingungen für Wettbewerber öffnen zu müssen. (ddp/fr)[lf]

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