Grundverschlüsselung: Von Entavio zu DVB-T

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Wie sich Ansichten ändern können

„Wie heute bekannt gegeben wurde, haben der Satellitenbetreiber SES Astra und die RTL-Senderfamilie sowie MTV Networks eine Vereinbarung unterzeichnet, nach der ab 2007 die Satellitenverbreitung der von diesen Unternehmen veranstalteten Programme verschlüsselt und dafür von den Haushalten eine monatliche Gebühr von bis zu 3,50 Euro verlangt wird.“ So beginnt die Pressemitteilung der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) vom 2. August 2006.

Astra hebt die Satellitenplattform Entavio aus der Taufe. Keine drei Jahre später ist die Plattform gestorben, nicht aber der Gedanke, der dahintersteckt. Die Grundverschlüsselung ist weiterhin ein Topthema für die privaten Programmanbieter. Im Kabel ist sie eingeführt und bei DVB-T soll sie im Herbst zumindest für die Programme der RTL-Gruppe im Raum Stuttgart Einzug halten. Das öffentliche und politische Echo auf Entavio war enorm. Ungleich geringer, wenn überhaupt vorhanden, sind die Entrüstungen zur DVB-T-Grundverschlüsselung der RTL-Programme.
 
Ganz überraschend kommt sie ja auch nicht, denn die eben zitierte DLMPressemitteilung vom Sommer 2006 geht wie folgt weiter: „Die RTL-Senderfamilie kündigte zudem an, auch die Verschlüsselung der über DVB-T verbreiteten Programme zu prüfen.“ Natürlich gibt es Unterschiede. Eine Satellitenplattform ist nicht dasselbe wie ein verschlüsselter, regional empfangbarer Multiplex, aber beiden gemein sind die Motive aller Beteiligten. Warum also halten Politiker nun die Füße still?

Must-free-Offer

Gerne wird in der jetzigen Diskussion um die Grundverschlüsselung das Wort Paradigmenwechsel in den Mund genommen. Neu ist es in dieser Debatte nicht, denn die DLM sprach schon 2006 davon, dass Entavio einem Paradigmenwechsel gleichkäme, der“grundlegende regulatorische Fragen“ aufwerfe.“Wenn auch noch auf dem digitalen terrestrischen Weg eine Mautstelle errichtet werden soll, dann drängt sich die Überlegung auf, für bestimmte reichweitenstarke Programme eine Must-free-Offer-Regelung einzuführen „, erklärte der damalige stellvertretende DLM-Vorsitzende Dr. Victor Henle.
 
Er befürchtete, dass Entavio die Vorrangstellung des Rundfunks bei der Frequenzvergabe abschwäche, was der damaligen Überlegung der EU Vorschub hätte leisten können, Frequenzen in Zukunft zu versteigern. Inzwischen sind diese Pläne der EU vom Tisch. Vielleicht liegt es daran, dass die DLM keine Pressemitteilung zur DVB-T-Verschlüsselung der RTLProgramme im Raum Stuttgart aussenden ließ. Die Landesanstalt für Kommunikation in Baden-Württemberg thematisierte in ihrer Presseaussendung am 11. Februar 2009 die DVB-T-Verschlüsselung für RTL, RTL 2, Vox und Super RTL mit keinem Wort.

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