Rundfunkbeitrag vor Gericht: Urteil fällt Mitte Mai

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Der neue Rundfunkbeitrag steht seit dem heutigen Montag wieder vor Gericht. Ein Unternehmen aus Rheinland-Pfalz klagt derzeit vor dem Verfassungsgerichtshof des Bundeslandes gegen die Abgabe. Die Richter wollen nun schnell urteilen, bereits Mitte Mai soll die Entscheidung fallen.

Der Verfassungsgerichtshof von Rheinland-Pfalz wird am 13. Mai seine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags verkünden. Das sagte Präsident Lars Brocker nach einer Verhandlung am Montag in Koblenz. Ein Straßenbau-Unternehmen aus Montabaur hält den Rundfunkbeitrag, der seit 2013 anstelle der früheren Rundfunkgebühr erhoben wird, für ungerecht. Die Firma legte Verfassungsbeschwerde gegen das Landesgesetz ein, mit dem der entsprechende Staatsvertrag umgesetzt wird.

Die Firma Volkmann und Rossbach, die etwa Schutzplanken oder Straßenmarkierungen herstellt, moniert vor allem, dass Unternehmen mit vielen Standorten oder einem großen Fuhrpark mehr bezahlen müssen. Das führe zu einem „exorbitanten Unterschied“ bei der Beitragsbelastung, sagte der Anwalt des Unternehmens, Marcel Séché. Volkmann und Rossbach hat nach seinen Angaben rund 200 Mitarbeiter und etwa 130 Fahrzeuge.
 
Die Abgabe müsste – so der Forderung der Kläger – gerechter je nach der Intensität der Rundfunknutzung bemessen werden. Denkbar sei etwa die Abschaffung der Beiträge für Kraftfahrzeuge. Die Firma hat nach eigenen Angaben in vielen Wagen keine Radios eingebaut. Mit Blick auf den 2013 vollzogenen Wechsel von der geräteabhängigen Rundfunkgebühr zum geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag sagte Séché: „Die Systemumstellung führt zu Beitragsungerechtigkeiten.“
 
Die Gegenseite, Landesregierung und Landtag von Rheinland-Pfalz, halten den Staatsvertrag zum Rundfunkbeitrag indes für sachgerecht und mit der Verfassung vereinbar. „Mit der Neuregelung ist der technischen Entwicklung Rechnung getragen worden“, sagte etwa Ministerialdirigent Paul Glauben für den Landtag. Mittlerweile könne Rundfunk längst nicht mehr nur von herkömmlichen Radios oder Fernsehgeräten empfangen werden.
 
SWR-Justiziar Hermann Eicher betonte, das klassische Empfangsgerät habe als „Anknüpfungspunkt“ für den neuen Beitrag nicht mehr getaugt. Insofern seien etwa bei Unternehmen nun die Zahl der Mitarbeiter, der Betriebsstätten und der Kraftfahrzeuge entscheidend. „Wir sind der Meinung, dass der Gesetzgeber so typisieren durfte.“ Bei mehr als 40 Millionen Teilnehmerkonten könnten nicht alle einzeln betrachtet werden. „Dass dabei an bestimmten Stellen Härten entstehen, muss gar nicht bestritten werden“, sagte Eicher. Neue Alternativen für den Mechanismus seien aber auch in der Verhandlung nicht zutage getreten.
 
Die geschäftsführende Gesellschafterin der klagenden Firma, Vanessa Volkmann, sprach indes von „unverhältnismäßigen Kosten“ für ihren Betrieb wegen des Rundfunkbeitrags. Es müsse mehr bezahlt werden als früher, die Mehrkosten lägen etwa bei zwei Drittel.
 
Am 15. Mai will auch der bayerische Verfassungsgerichtshof in München die Entscheidung zu einer weiteren Klage auf dieser juristischen Ebene verkünden. Dort wehren sich ein Ingolstädter Anwalt und die Drogeriemarktkette Rossmann gegen den Rundfunkbeitrag. [dpa/fm]

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4 Kommentare im Forum

  1. AW: Rundfunkbeitrag vor Gericht: Urteil fällt Mitte Mai Warum wurden alle Beiträge komentarlos gelöscht.
  2. AW: Rundfunkbeitrag vor Gericht: Urteil fällt Mitte Mai Da bin ich mal gespannt, bitte haltet uns auf dem laufenden
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