„Tagesschau“-App: Nienhaus verteidigt Klage der Zeitungsverleger

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Der Geschäftsführer der Zeitungsgruppe WAZ und Vorsitzende der NRW-Zeitungsverleger, Christian Nienhaus, steht weiterhin zur Klage der Zeitungsverlage gegen die „Tagesschau“-App. Die öffentlich-rechtlichen Sender dürften keine geschriebene Presse herstellen.

Audio- und Videobeiträge gehörten hingegen zum Auftrag der gebührenfinanzierten Sender und könnten im Internet angeboten werden, teilte Nienhaus in einem Interview vom Mittwoch mit. Als Beispiel führte er die Mediathek des ZDF an, die ohne „ausschweifende“ Texte auskommen würde.
 
Nienhaus argumentierte, dass Qualitätsmedien in Zukunft nur existieren könnten, wenn sie auf einer soliden finanziellen Basis stehen würden. „Wenn es dazu einer rechtlichen und medienpolitischen Klärung bedarf, dann ist auch eine hartnäckige Auseinandersetzung in Kauf zu nehmen“, kündigte er an.

Es sei nie der Auftrag von ARD und ZDF gewesen, eine texttbasierte Berichterstattung zu leisten. Damit würden sie „massiv“ in den Kernbereich der Presse eindringen. Er sieht die Gefahr, dass Zeitungsverlage nicht genug Gewinn erwirtschaften könnten, wenn die öffentlich-rechtlichen Sender dauerhaft Volltextdienste ohne Gebühr anbieten.
 
Die ARD-Vorsitzende Monika Piel hatte sich zuletzt im Streit um die „Tagesschau“-App gesprächsbereit gezeigt. Sie sehe nicht, dass die Anwendung das Geschäft der Zeitungsverlage kaputt machen würde. Bereits seit 1996 sei die „Tagesschau“ mit ihrem Internetauftritt im Netz vertreten und die neue App würde genau das bieten, was den Nutzern auf der Online-Plattform zur Verfügung stehe. Damit würde die Sendeanstalt ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen.
 
Außerdem würden mehr als ein Fünftel der rund 50 Millionen deutschen Internetnutzer über ein Smartphone oder einen Tablet-PC verfügen. Diesen Umstand müsse die ARD Rechnung tragen, schließlich erwarte das Publikum, dass die gebührenfinanzierten Inhalte auf allen relevanten Endgeräten abgerufen werden können. [Rolf Westermann/rh]

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  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

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